Deutsches Recht: Privatinsolvenz – Wah?!
Es gibt ja seit ein paar Jahren die Privatinsolvenz. Man mache Schulden bis man sie nicht mehr bezahlen kann, warum auch immer, sehen wir das mal wertfrei. Dann melden wir uns zur Privatinsolvenz an: Man versucht sich mit allen Gläubigern zu einigen, muss ein paar Jahre jede Arbeit annehmen die man kriegt und alles über Minimum an den Insolvenzverwalter abführen um die Gläubiger zu befriedigen. Am Ende dieser “Wohlverhaltensphase” gibt es dafür Reschuldbefreiung, was zumeist bedeutet, die Gläubiger sehen fast nichts. Was das Wort “Wohlverhaltensphase” andeutet, bedeutet in etwas nicht, keine neue Schulden zu machen. Jetzt werden wir mal wertend: Wir machen also munter weiter Schulden.
Man bestelle Dinge, bekomme die Ware, mache dann die Rücklastschrift. Firma mahnt, schickt einen Mahnbescheid, Schuldner reagiert nicht, Firma bekommt einen Vollstreckungsbescheid und hat bis hier schon weitere 87,oo€ zur urspünglichen Forderung verfeuert. Dann kommt der Gerichtsvollzieher, der mit dem Vollstreckungsbescheid beauftragt wird, und sagt, “nix pfänden, Privatinsolvenz”. Was bedeutet, der Schuldner hat Vollstreckungs- und Pfändungsschutz. Zur Insolvenzmasse kann man zumeist auch nicht mehr anmelden, steht also mit seiner Foderung plus Gerichtskosten, mittlerweile hier alleine was bei 100€ zusätzlich dar. Gut die Forderung wird mit 5% über Basiszinssatz verzinst, aber diese Zinsen verfallen nach drei Jahren, wenn nicht erneut versucht wird zu vollstrecken, aber die Privatinsolvenz inkl. Vollstreckungsschutz geht über mehr als 6 Jahre. Na gemerkt? Das Eintreiben von Zinsen wird damit nahzu unmöglich! Ich befürchte an dieser Stelle wird es den meisten Firmen zuviel und sie steigen aus, schreiben die Forderung ab.
Ich sehe es aus meiner täglichen Arbeit so, dass einige dieser Menschen es tatsächlich darauf anlegen, denken dass sie nun einen Freifahrtsschein haben.
Gründe um am Ende nicht der Restschuldbefreiung zu unterliegen, sind Straftaten oder Verletzung der Pflichten des Insolvensverfahrens.
Nunja ich kenne zumindestens eine Firma, die sich das nicht gefallen lässt, und so zwar erstmal auf Ihrer Forderung sitzen bleibt, aber zu jedem Privatinsolvenzverfahren einen “Versagungsantrag” der Restschuldbefreiung stellt, und zwar auf der Annahme des Eingangsbetruges begründet auf einen schadensgleichen Vermögensgefährdung nach §263 StGB.
Wenn ich in Privatinsolvenz bin, weiß ich, das ich gewisse Summen nicht bezahlen kann, wenn diese z.B. 30% des Selbstbehaltes ausmachen. Das ist Betrug.
Mal schaun was die Amtsgerichte, die für die Privatinsolvenz zuständig sind, daraus machen.